Seculab Bettina Wüstenhöfer
Arbeitssicherheit

Unterweisungen


Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften verlangen regelmäßige Informationen der Mitarbeiter über die Gefährdungen und den Umgang mit präventiven Maßnahmen und Vorkehrungen bei Verletzungen und Erkrankungen. Somit sind jährliche Unterweisungen durchzuführen und zu dokumentieren.

Veränderungen im betrieblichen Ablauf, der Organisation, die Anschaffung neuer Geräte, der Umgang mit Gefahrstoffen, mögliche Infektionen (biologische Arbeitsstoffe) und auch psychische Belastungen, Gewalt und Extremsituationen sind den Mitarbeitern mitzuteilen. All das birgt Gefährdungen und es müssen wiederkehrend die entsprechenden Maßnahmen zur Vermeidung überdacht und aktualisiert werden.
Sicherheitsbeauftragte sind zu schulen, der Arbeitgeber hat entsprechende Pflichten auf geschultes Personal zu übertragen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann hierbei entsprechend schulen, informieren und beratend zur Seite stehen.