ASA-Sitzungen
Ein Arbeits-Sicherheits-Ausschuss sollte viermal jährlich tagen um über mögliche Gefährdungen zu diskutieren und entsprechende Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen, Erkrankungen, Verletzungen und psychischen Belastungen festlegen.
Neben dem Einrichtungs-/ Betriebsleiter bzw. dem Unternehmer sollten die Sicherheitsbeauftragten, der Betriebsrat/ MAV, alle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zuständigen Mitarbeiter sowie Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt/-Ärztin teilnehmen.